In dieser anspruchsvollen Zeit ist das Erlebnisbank-Team für Sie da.
Sie können uns digital besuchen und Ihre Anliegen mit unseren Beratenden persönlich von zu Hause aus besprechen: ww.erlebnisbank.ch/live
Sie erreichen uns natürlich auch telefonisch und in dringenden Fällen in den Bankstellen vor Ort.
Sie erreichen uns natürlich auch telefonisch und in dringenden Fällen in den Bankstellen vor Ort.
- Informationen für Privat- und Firmenkunden
- Massnahmen Raiffeisenbank Mischabel-Matterhorn
- Weitere Massnahmen
- COVID-19-Kredit
- Entschädigung bei Erwerbsausfällen für Angestellte
- Entschädigung für Selbstständigerwerbende
- Kurzarbeit
- Zahlungsaufschub bei Sozialversicherungsbeiträgen
- SGH - Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit
- CCF AG - Bürgschafts- und Finanzzentrum
- NRP – Neue Regionalpolitik
- Unterstützung für touristische Veranstaltungen
- Rechtsstillstand gemäss Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchkG)
- Liquiditätspuffer im Steuerbereich
- Hilfe zur Selbsthilfe für Selbstständige und KMU’s
- Herausforderungen im gegenwärtigen Alltag
Informationen für Privat- und Firmenkunden
Das Erlebnisbankteam ist sich bewusst, dass die Auswirkungen der Coronakrise nicht mit wohlmeinenden Ratschlägen, Checklisten und schnellen Tipps zu bewältigen ist. Sie brauchen je nach Situation Begleiter und Berater, die Sie mit Kompetenz und Erfahrung systematisch und schrittweise unterstützen. Dafür sind wir da.
Damit Sie sich trotzdem einen ersten Überblick verschaffen können, stellen wir Ihnen Informationen zu den wichtigsten Massnahmen zur Verfügung.
Damit Sie sich trotzdem einen ersten Überblick verschaffen können, stellen wir Ihnen Informationen zu den wichtigsten Massnahmen zur Verfügung.
Massnahmen Raiffeisenbank Mischabel-Matterhorn
Erleichterte Amortisationssistierung
Die Bank ist im Rahmen der bankinternen Möglichkeiten kulant bei einer Sistierung der Amortisation.
Zur Prüfung Ihres Antrags bitten wir Sie, das Formular herunterzuladen und vollständig auszufüllen. Übermitteln Sie uns den Antrag an mima@raiffeisen.ch
Zur Prüfung Ihres Antrags bitten wir Sie, das Formular herunterzuladen und vollständig auszufüllen. Übermitteln Sie uns den Antrag an mima@raiffeisen.ch
Kurzfristiger Überzug auf Ihrem Kontokorrent
Bei Liquiditätsengpässen können wir Ihnen unbürokratisch einen Überzug auf Ihrer Kontokorrent-Limite für 90 Tage gewähren.
mima@raiffeisen.ch
mima@raiffeisen.ch
Bevorschussung Kurzarbeitszeitentschädigung
Wir können bereits bewilligte Kurzarbeitszeitentschädigungen bevorschussen. Zur Prüfung Ihres Antrags bitten wir Sie, uns die Bestätigung zukommen zu lassen.
mima@raiffeisen.ch
mima@raiffeisen.ch
Erleichterungen im Leasinggeschäft für KMU
Für KMU mit Leasingverpflichtungen können wir die Leasingraten für die drei kommenden Monate rasch und unkompliziert sistieren.
mima@raiffeisen.ch
mima@raiffeisen.ch
Tagesgeschäft
Für neue Finanzierungen, die Verlängerung Ihrer Hypotheken oder Darlehen und Krediterhöhungen stehen wir Ihnen selbstverständlich ebenfalls zur Verfügung. Hier gelten die üblichen Konditionen und es sind keine Spezialkonditionen aufgrund der Coronasituation vorgesehen.
Team Privat-/Firmenkundenberatung
mima@raiffeisen.ch
Team Privat-/Firmenkundenberatung
mima@raiffeisen.ch
Weitere Massnahmen
COVID-19-Kredit
Der Bundesrat hat die Bedingungen für die Überbrückungskredite für Unternehmen (COVID-19-Kredite) bekannt gegeben. Die Informationen dazu finden Sie hier: https://covid19.easygov.swiss/
Die wichtigsten Fakten:
Damit wir Ihr Gesuch prüfen können, bitten wir Sie, das Formular herunter zu laden und alle verlangten Felder auszufüllen.
Übermitteln Sie uns den Antrag an mima@raiffeisen.ch
Die wichtigsten Fakten:
- Verwendung: Der Kredit darf nur zur Sicherung der laufenden Liquiditätsbedürfnisse des Kunden sowie die Refinanzierung von seit dem 23. März 2020 aufgelaufenen Kontoüberzügen verwendet werden.
- Antrag: Der Antrag muss direkt über die oben erwähnte Seite gestellt werden. Das Formular muss gedruckt und unterzeichnet an die Bank gesandt werden. Wichtig: Das Formular muss vollständig ausgefüllt werden, sonst darf die Bank den Antrag nicht bearbeiten.
Es erfolgt eine Selbstdeklaration des Kunden zu verschiedenen Fragen direkt im Antrag. - Frist: Der Kreditantrag muss bis spätestens 31.07.2020 bei der Bank eingehen.
- Höhe des Kredites: Max. 10% des letzten Jahresumsatzes.
- Zinssatz: 0.00% bis 31.03.2021, danach Neubemessung durch Bund und Banken.
- Laufzeit: Maximal 60 Monate.
- Rückzahlung: Ab dem 30.04.2021 werden lineare Rückzahlungen belastet.
- Bestehende Verpflichtungen: Die bestehenden Rückzahlungen (exkl. Leasing) bei der Bank müssen bis und mit 31.12.2020 sistiert werden. Es dürfen keine freiwilligen Amortisationen geleistet werden.
Damit wir Ihr Gesuch prüfen können, bitten wir Sie, das Formular herunter zu laden und alle verlangten Felder auszufüllen.
Übermitteln Sie uns den Antrag an mima@raiffeisen.ch
Entschädigung bei Erwerbsausfällen für Angestellte
Anspruch auf eine Entschädigung haben Eltern, die ihre Erwerbsarbeit aufgrund von Schulschliessungen unterbrechen müssen, um ihre Kinder zu betreuen. Anspruch auf die Entschädigung gibt es ebenfalls bei einem Erwerbsunterbruch aufgrund von einer durch einen Arzt verordneten Quarantäne.
Entschädigung für Erwerbsausfall bei Massnahmen gegen das Coronavirus
Coronavirus: Hilfe für Erwerbstätige und Unternehmen in der 1. und 2. Säule
Entschädigung für Erwerbsausfall bei Massnahmen gegen das Coronavirus
Coronavirus: Hilfe für Erwerbstätige und Unternehmen in der 1. und 2. Säule
Entschädigung für Selbstständigerwerbende
Selbstständigerwerbende, die durch die Massnahmen des Bundesrates zur Bekämpfung von COVID-19 einen Verdienstausfall erleiden, haben Anspruch auf die Entschädigung. Anspruchsberechtigte müssen die Entschädigung selber bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse beantragen.
Für freischaffende Künstlerinnen und Künstler gelten die gleichen Rechte und Anspruchsvoraussetzungen.
Entschädigung für Erwerbsausfall bei Massnahmen gegen das Coronavirus
Coronavirus: Hilfe für Erwerbstätige und Unternehmen in der 1. und 2. Säule
Für freischaffende Künstlerinnen und Künstler gelten die gleichen Rechte und Anspruchsvoraussetzungen.
Entschädigung für Erwerbsausfall bei Massnahmen gegen das Coronavirus
Coronavirus: Hilfe für Erwerbstätige und Unternehmen in der 1. und 2. Säule
Kurzarbeit
Kurzarbeit prüfen, vorbereiten und gegebenenfalls frühzeitig beantragen. Kurzarbeit ist jederzeit rückziehbar. Neu kann die Kurzarbeitsentschädigung auch für arbeitgeberähnliche Angestellte ausgerichtet werden, bspw. für Gesellschafter einer GmbH, welche als Angestellte gegen Entlohnung im Betrieb arbeiten. Neu können auch Ehegatten bzw. eingetragene Partner von der Kurzarbeitsentschädigung profitieren.
Der Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung wurde auf Personen in befristeten und gekündigten Arbeitsverhältnissen, in Lehrverhältnissen und in Temporärarbeit ausgedehnt.
Kurzarbeitsentschädigung (KAE)
KAE und Coronavirus
Der Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung wurde auf Personen in befristeten und gekündigten Arbeitsverhältnissen, in Lehrverhältnissen und in Temporärarbeit ausgedehnt.
Kurzarbeitsentschädigung (KAE)
KAE und Coronavirus
Zahlungsaufschub bei Sozialversicherungsbeiträgen
Unternehmen kann ein vorübergehender, zinsloser Zahlungsaufschub für die Beiträge an die Sozialversicherungen (AHV/IV/EO/ALV) gewährt werden. Zuständig für die Prüfung der Zahlungsaufschübe und der Reduktion der Akontobeiträge sind die AHV-Ausgleichskassen.
Liquiditätshilfen für Unternehmen
Entschädigung für Erwerbsausfall bei Massnahmen gegen das Coronavirus
Liquiditätshilfen für Unternehmen
Entschädigung für Erwerbsausfall bei Massnahmen gegen das Coronavirus
SGH - Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit
SGH hat konjunkturelle Massnahmen zur Überbrückung der Liquidität beschlossen.
Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit
Coronavirus: SGH Konjunkturelle Massnahmen zur Überbrückung der Liquidität
Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit
Coronavirus: SGH Konjunkturelle Massnahmen zur Überbrückung der Liquidität
CCF AG - Bürgschafts- und Finanzzentrum
Die CFF AG wird den Unternehmen zusätzliche Liquidität zur Verfügung zu stellen. Sie sistiert bis 31.12.2020 Jahr sämtliche Amortisationen und Rückzahlungen von kleinen und mittleren Unternehmen. Der Massnahmenkatalog wird laufend aktualisiert.
CCF SA
CCF SA
NRP – Neue Regionalpolitik
Für Unternehmen, die von einem NRP- oder IHG-Kredit profitieren, werden 2020 keine Annuitäten für Darlehen vom Staat in Rechnung gestellt und die seit anfangs Jahr bezahlten Annuitäten können auf Gesuch zurückerstattet werden. Die Darlehensverträge werden um ein Jahr verlängert.
Massnahmen zugunsten der Wirtschaft
Landwirte und landwirtschaftliche Betriebe werden gebeten, sich mit der Dienststelle für Landwirtschaft in Verbindung zu setzen.
Massnahmen für die Landwirtschaft
Massnahmen zugunsten der Wirtschaft
Landwirte und landwirtschaftliche Betriebe werden gebeten, sich mit der Dienststelle für Landwirtschaft in Verbindung zu setzen.
Massnahmen für die Landwirtschaft
Unterstützung für touristische Veranstaltungen
Der Kanton Wallis unterstützt Tourismusaktivitäten, die den Zielsetzungen der Tourismuspolitik des Kantons in den Bereichen Veranstaltungen (Sportanlässe, kulturelle Anlässe etc.) und Studien / Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zur Verbesserung der Tourismusinfrastruktur entsprechen.
Unterstützung für touristische Veranstaltungen
Unterstützung für touristische Veranstaltungen
Rechtsstillstand gemäss Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchkG)
Vom 19. März bis und mit 4. April 2020 dürfen Schuldnerinnen und Schuldner in der ganzen Schweiz nicht betrieben werden.
Dienststelle für Betreibungs- und Konkurswesen
Coronavirus: Vorübergehender Rechtsstillstand im Betreibungswesen
Dienststelle für Betreibungs- und Konkurswesen
Coronavirus: Vorübergehender Rechtsstillstand im Betreibungswesen
Liquiditätspuffer im Steuerbereich
Unternehmen erhalten die Möglichkeit die Zahlungsfristen zu erstrecken, ohne Verzugszins zahlen zu müssen. Aus diesem Grund wird für die Mehrwertsteuer, für Zölle, für besondere Verbrauchssteuern und für Lenkungsabgaben in der Zeit vom 21. März 2020 bis 31. Dezember 2020 der Zinssatz auf 0,0 Prozent gesenkt. Für die Direkte Bundessteuer gilt dieselbe Regelung ab dem 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020.
Liquiditätshilfen für Unternehmen
Liquiditätshilfen für Unternehmen
Hilfe zur Selbsthilfe für Selbstständige und KMU’s
Mit den unten aufgeführten und weiteren Plattformen dieser Art erzielen Unternehmende sofort Einnahmen, um einen Teil der Fixkosten zinsfrei zu decken. Die Leistung für die Wertgutschein-Inhaber können nach diesen herausfordernden Zeiten erbracht werden. Eine Möglichkeit, kurzfristig Liquiditätsprobleme und Umsatzeinbussen zu überbrücken.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Erstellung oder Veröffentlichung Ihres Angebots auf einer Online-Plattform? Wir helfen Ihnen gerne.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Erstellung oder Veröffentlichung Ihres Angebots auf einer Online-Plattform? Wir helfen Ihnen gerne.
Raiffeisen Lokalhelden
Lokalhelden.ch von Raiffeisen öffnet seine gemeinnützige Spendenplattform für betroffene KMU‘s. Mit der Aufsetzung eines #localsupport-Projekt haben KMU’s die Möglichkeit, ihren Kundinnen, Kunden sowie weiteren solidarischen Unterstützern Wertgutscheine anzubieten und/oder Spendengelder zu sammeln.
Lokalhelden
Lokalhelden
Gutscheine von Oberwalliser KMU’s und Selbständigerwerbenden
Alle Unternehmen oder Selbständigerwerbenden können in dieser Gruppe Gutscheine veröffentlichen. Der Kreativität sind hier keine Grenzen gesetzt.
https://www.facebook.com/groups/949497315469705/
https://www.facebook.com/groups/949497315469705/
WalliBaba.ch
WalliBaba.ch möchte dem lokalen Gewerbe eine Plattform bieten, um ohne grossen Aufwand online weiterhin wirtschaften zu können, falls es stationär nicht mehr möglich ist.
WalliBaba
WalliBaba
Gemeinde
Besuchen Sie die Internetseiten und die SocialMedia-Profile der Gemeinden in der Region. Hier bietet sich in einigen Dörfern ebenfalls die Möglichkeit, Ihre Angebote zu veröffentlichen.
Herausforderungen im gegenwärtigen Alltag
Benötigen Sie eine Karte, damit Sie in der Apotheke bargeldlos bezahlen oder im Internet Ihre Einkäufe tätigen können? Fehlen Ihnen Unterlagen für Ihre Steuererklärung? Wünschen Sie eine Bargeldlieferung? Haben Sie Fragen zu Ihren Zahlungen oder möchten Sie einfach eine Auskunft von Ihrem Berater?
Nützliche Links:
Nützliche Links:
- E-Banking – erledigen Sie alle Zahlungen online
E-Banking
E-Banking-App - Bezahlen Sie wenn immer möglich bargeld- und kontaktlos
Raiffeisen Debit- und Kreditkarten
Raiffeisen Twint - Lassen Sie sich bei Bedarf Bargeld liefern
E-Banking Account
Haben Sie eine Information vermisst oder möchten Sie wichtige Inputs anderen Betroffenen zur Verfügung stellen? Dann senden Sie uns bitte ein Mail an mima@raiffeisen.ch.
Vielen Dank.
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